(2) Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 9 Gebührenhöhe (1) Die Abfuhrgebühr beträgt für jeden [...] ugs zu messen und vom... [mehr]
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Benutzung des Archivs verursach- ten Schäden. Dies gilt nicht, wenn er nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. (2) Die Gemeinde Weissach haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässig- [mehr]
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